Schall, Vibrationen und Brummton
Lärm ist an allererster Stelle lästig, wenn der Schall als solcher empfunden wird. Sind wir als Besucher eines Konzertes unterwegs, werden wir die Musik kaum als Lärm empfinden. Sind wir aber Anwohner und hören überwiegend die damit verbundene Geräuschkulisse, nehmen wir das gleiche Ereignis sicherlich als Lärm wahr.
Grundsätzlich erfolgt die Schädigung durch Lärm sowohl auf psychischer als auch auf physischer Ebene. Kurz-, mittel- und langfristig kann das Ohr geschädigt werden, so dass das Hörempfinden dauerhaft beeinträchtigt wird. Es kann aber auch zu weiteren Belastungen der Organe, im Extremfall sogar zu deren Zerstörung kommen. In neuerer Zeit verwendet man hierfür Schallkanonen, früher kamen hierfür z. B. sehr große Gongs im Rahmen einer Hinrichtung zum Einsatz.
Da unser Hörsinn stets wach ist und unser Umfeld auf mögliche Störeinflüsse kontrolliert, kommen zu den organischen auch die seelischen Störungen hinzu, welche primär durch die hierdurch entstandene Unruhe und sekundär durch hierdurch ausgelöstes Fluchtverhalten ausgelöst werden.
Je tiefer die Frequenz, desto schwieriger können wir sie orten. Und was wir nicht orten können ist für unser Gehirn erst mal eine Gefahr, welche es beobachten und analysieren muss.
Zwischenzeitlich nachgewiesen ist, dass wir Schallempfindungen ab 8 Hz wahrnehmen können. Dies ist weit unter der Hörschwelle, so dass eine derartige Schallquelle nur zu diffusen Empfindungen, ohne die Möglichkeit der Einordnung, führt.
Dieser tieffrequente Schall wird als Körper- und als Luftschall über das Äußere unseres Körpers wahrgenommen. Sowohl unsere Haut als auch unsere Knochen können diese Schwingungen aufnehmen und als Sinnesreiz weiterleiten.
Da tieffrequenter Schall, der oft als Brummton beschrieben wird, ein Hinweis auf einen herannahenden Feind, ein sich anschleichendes Tier, ein Erdbeben etc. sein kann, reagiert der Körper auf solche Ereignisse mit Stress oder schlimmstenfalls sogar mit Panik.
Die Messung erfolgt über spezielle hierfür geeignete Schallaufnehmer. Diese müssen möglichst eine Nachweisempfindlichkeit bis unter 1 Hz haben.
Damit sich die Kosten im Rahmen halten schicken wir Ihnen in der Regel ein solches Messgerät zu, mit dem Sie die Messungen selbst vornehmen können. Das Ergebnis wird dann in unserem Schalllabor bearbeitet und ausgewertet, so dass wir das Geräusch ermitteln und grafisch darstellen können. Diese erste Auswertung dient zuallererst dem Nachweis, dass es bei Ihnen tatsächlich etwas gibt, was messbar ist. An zweiter Stelle ist es die Grundlage für die Identifikation der Quelle und der Suche nach dem Ursprung des Geräusches.
Auch wenn wir mit dem Messgerät die Schallstärke ermitteln können, so hilft dies im weitaus überwiegenden Teil der Fälle nicht weiter. Meist liegt die Signalstärke weit unterhalb der Grenzwerte. Das Ziel der Messungen und Analysen ist es daher, die Quelle zu orten und diese abstellen zu können.
Mit Ultraschall vertreibt man nicht nur Tiere wie beispielsweise Hunde, Katzen und Marder sondern in jüngerer Zeit auch Jugendliche von Orten, welche insbesondere in der Nacht gerne von diesen als Treffpunkt genutzt werden. Diese Methode ist zu Recht sehr umstritten, aber aufgrund ihrer Wirksamkeit und dem Umstand, dass ältere Menschen diese Frequenzen nicht mehr wahrnehmen können, sehr beliebt.
Ultraschall wird auch als bildgebendes Verfahren z. B. bei der Schwangerschaftsuntersuchung verwendet. Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge dürfen diese seit 2021 nur noch durchgeführt werden, wenn der Arzt diese anordnet. Laut dem BMU (Bundesministerium für Umwelt, Strahlenschutz und Reaktorsicherheit) fehlen "verlässliche Untersuchungen über die Folgen dieser Anwendung". -> Verordnungstext
Im Gegensatz zu den tiefen Frequenzen (Infraschall), können sehr hohe Frequenzen (Ultraschall) mit relativ wenig Aufwand abgeschirmt werden, da diese beispielsweise nicht als Körperschall übertragen werden.
Messen und bewerten können wir das gesamte Spektrum von 0,004 Hertz bis über 150 kHz.
Wie bei jeder Messung ist es das Ziel das erste, welches feststehen muss. Will ich grenzwertorientiert arbeiten benötige ich dafür zumindest ein aktuell kalibriertes Klasse II Messgerät, will ich ein Gutachten schreiben, komme ich an einem Klasse I Messgerät nicht vorbei. In einigen Fällen ist eine Zertifizierung des Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder ISI 9001:2008 erforderlich.
Auch wenn ein Smartphone heutzutage alles zu können scheint, so ist dieses als Messgerät nicht geeignet. Über eine App können Sie eine Ahnung von dem bekommen, was in Ihrem Umfeld passiert. Diese Ahnung mit einem Messwert verknüpft als Grundlage für eine Beschwerde oder eine Anzeige zu verwenden, ist aber nicht ratsam. Bezüglich dem Aufbau, dem Ablauf und der Bewertung einer Messung gibt es ebenso viele Dinge zu beachten, wie bei der Verwendung des richtigen Messgerätes.
Jeder Mensch ist bezüglich seiner Sinneswahrnehmungen anders geartet. Was der Eine hört, muss der Andere nicht wahrnehmen (können).
Insbesondere bei sehr leisen oder sehr tieffrequenten Geräuschen ist die Empfindlichkeit des Einzelnen sehr unterschiedlich angelegt. Hinzu kommt, dass sich bei den meisten Menschen im Alter das Hörempfinden verschiebt. Je älter wir werden, desto mehr geht den meisten von uns die Fähigkeit verloren, hohe Frequenzen wahrnehmen zu können. Hierdurch konzentrieren wir uns automatisch verstärkt auf die tiefen Frequenzen und empfinden diese als weitaus unangenehmer.
Von daher ist es wichtig die Schallsituation analytisch zu erfassen und sich nicht nur auf grenzwertregulierte dB(A) oder dB(C) bewertete Schalldruckpegel zu verlassen.
An erster Stelle steht die TA-Lärm, welche die erlaubten Schalldruckpegel im Wohn- und Gewerbegebiet in Abhängigkeit der Zeit regelt. Für Arbeitsplätze gilt zusätzlich die LärmVibrationsArbSchV, für Musikveranstaltungen zusätzlich die DIN 15905-5 (Publikumsschutz), für Baustellen die AVV Baulärm, für tieffrequente Geräusche in Gebäuden die DIN 45680, für die Schallausbreitung an Arbeitsplätzen die VDI 3760. Es gibt für weitere Anforderungen, wie beispielsweise Vibrationen und Maschinenlärm weitere Richtlinien, die es zu beachten gilt.
Wie alle Grenz- und Richtwerte sind Gesetze, Verordnungen und Richtlinien stets ein Kompromiss, der auf die Bedürfnisse des Einzelnen nicht eingehen kann. Auch werden Effekte, welche aufgrund von langanhaltenden schwachen Einflüssen von Lärm auftreten können, kaum oder gar nicht berücksichtigt. Hierzu gehören z. B. die wahrscheinlichen Effekte durch Windkraftanlagen, falsch montierte, minderwertige oder defekte Wärmepumpen, Trafostationen, Hochspannungsleitungen, Lüftungsanlagen, Grundwasserpumpen und viele weitere Emittenten.
Gerade die individuell unterschiedliche Lästigkeit eines Geräusches kann in offiziellen Regelungen nicht berücksichtigt werden. Daher kann eine juristische Auseinandersetzung sehr schwer oder gar unmöglich sein. Unser Ziel es daher immer, zuerst die Art des Schalls festzustellen und dann nach der Quelle zu suchen. Das Ziel sollte es sein, durch ein Gespräch mit dem für den Verursacher Verantwortlichen eine Lösung zu finden, welche allen dient.