Weichmacher / Phthalate

Weichmacher kommen in vielen Produkten, in zum Teil erheblicher Konzentration (bis zu 40%) vor. Da sie mit den anderen Stoffen keine chemische Bindung eingehen, entweichen sie dem Produkt im Lauf der Zeit. Weichmacher sind zwischenzeitlich überall (ubiquitär) nachweisbar.

Die am häufigsten vorkommende Stoffgruppe sind die Phthalate.

Zur Gruppe der Phtalate gehören:

Weitere Weichmacher

Zusätzlich werden auch Chlorparaffine (Stoffgruppe: Organochlorverbindungen) verwendet. Weitere Stoffgruppen, aus denen Verbindungen als Weichmacher Verwendung finden sind Trimellitate, aliphatische Dicarbonsäureester, Polyester, Phosphorsäureester, Fettsäureester, Hydroxycarbonsäureester, Epoxide und Sulfoxide/Sulfone. Pflanzenchemiehersteller verwenden natürliche Weichmacher wie Lärchenharz oder Rizinusöl.

Der Einsatz dieser Stoffe im Lebensmittelbereich ist stark eingeschränkt. So darf in Lebensmittelverpackungen kein Dieethylhexylphthalat (DEHP) sondern nur das angeblich unschädliche Diethylhexyladipat (DEHA oder auch DOA) eingesetzt werden.

1999 wurden in der EG die meisten Phthalate in bestimmten Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Am 02.12.2005 hat der EU-Ministerrat eine Richtlinie formal angenommen, bei der das Verbot auf alle Spielzeug- und Babyartikel ausgeweitet werden soll. Hierin enthalten ist ebenfalls das Verbot, Phtalate in kosmetischen Mitteln einzusetzen, sowie die Einschränkung der Verwendung in anderen Konsumentenprodukten wie Farben und Klebstoffen.

In anderen Bereichen des Alltags gibt es diese Beschränkung nicht. Weichmacher kommen in vielen Kunststoffen (insbesondere PVC), Lacken, Anstrich- und Beschichtungsmitteln, Dichtungsmassen, Kautschuk- und Gummi-Artikeln sowie Textilien vor. Ob die o. g. Verbote nur für Waren gelten, welche in der EG hergestellt wurden und inwiefern im Ausland hergestellte Waren und bei uns in der Verkehr gebrachte Waren sich an diese Regelungen halten müssen, konnte unsererseits bisher nicht eindeutig geklärt werden. Weichmacher werden auch in Medikamentenhüllen eingesetzt, welche sich erst im Darm auflösen sollen.

DBP und DEHP werden von der EU auf Grundlage der vorhandenen tierexperimentellen Studien in Kategorie 2 "fortpflanzungsgefährdend" eingestuft (2003/36/EG; 76/769/EWG). Als Stoff und in Zubereitungen müssen sie als "R 61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen" und "R 62: Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen" deklariert werden. In diesem Zusammenhang ist es sehr interessant, daß DEHP und DBP weiterhin in der Medizin und Arzneimittelproduktion als Weichmacher, bzw. Hilfsstoff eingesetzt werden dürfen.

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