Gefahrstoffverordnung
Die Gefahrstoffverordnung basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Chemikaliengesetz (ChemG) und ist in der aktuellen Version vom 26.10.2010 (letzte Änderung 15.07.2013) gültig. Ihr Ziel ist es sowohl den Arbeitsschutz als auch den Schutz der Bevölkerung zusammenzufassen und diverse europäische Richtlininen in nationales Recht umzusetzen. Auf dieser Verordnung bauen die technischen Regeln für den Umgang mit Gefahrstoffen auf (TRGS).
Folgende Merkmale kennzeichnen Gefahrstoffe:
Stoffe und Zubereitungen mit den Eigenschaften:
- Explosionsgefährlich
- Brandfördernd
- Hochentzündlich
- Leichtentzündlich
- Entzündlich
- Sehr giftig
- Giftig
- Gesundheitsschädlich
- Ätzend
- Reizend
- Sensibilisierend
- Krebserzeugend
- Fortpflanzungsgefährdend
- Erbgutverändernd
- Umweltgefährlich
- sonstige chronisch schädigende Eigenschaften wie beispielsweise chronische Erkrankungen wie Bronchitis durch Passivrauchen.
- Produkte aus denen bei der Herstellung oder Verwendung gefährliche Chemikalien wie beispielsweise leicht entzündliche Lösemitteldämpfe, freigesetzt werden können, explosionsfähige Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse und sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe wie nicht gekennzeichnete chemische Arbeitsstoffe, die bei Tätigkeiten zu Gefährdungen durch Hautkontakt führen können. Hierzu gehört beispielsweise auch Wasser. Es ist ein bedeutender Gefahrstoff bei der Feuchtarbeit im Friseurgewerbe und trägt zu einer hohen Zahl berufsbedingter Hauterkrankungen bei.
Die aktuelle Gefahrstoffverordnung können Sie hier herunterladen.