Bahnschwellen

Einleitung

Noch immer finden sich in vielen Gärten alte Eisenbahnschwellen, die früher gerne als billiges Baumaterial eingesetzt wurden. Auch im Internet werden sie nach wie vor angeboten, obwohl der Verkauf in Deutschland zwischenzeitlich unter Strafandrohung verboten wurde.

Bahnschwellen wurden früher mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandelt, welche es besonders witterungsbeständig und langlebig machen. Diese enthalten aber gefährliche Stoffe wie Phenole, Kresole und PAK's.

Giftigkeit

Gerade für hölzerne Bahnschwellen, aber auch für alle anderen der Witterung besonders ausgesetzten Holzprodukte wie Leitungsmasten, Zaunpfähle, etc. wurden lange Zeit zur Imprägnierung Holzschutzmittel verwandt, die besonders langlebig und schwer abbaubar waren.

Auch nach über 20 Jahren Ausgasungszeit sind immer noch schwerflüchtige PAK's (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) nachweisbar. Diese führen auch heute noch zu einer erhöhten Gesundheits- und Umweltgefährdung.

Die Einschätzung der offiziellen Stellen bezüglich der Gefährlichkeit geht hierbei weit auseinander. Umweltexperten raten aber dazu, die vorhandenen Schwellen zu entsorgen und das umliegende Erdreich abzutragen.

Auf keinen Fall sollen in einem Bereich von ca 1 m um die Schwellen herum Nahrungsmittel erzeugt oder Grünschnitt, Laub, etc. dem Kompost zugeführt werden. Der Hautkontakt sollte unbedingt unterbleiben - somit sind insbesondere kleine Kinder hiervon fern zu halten.

Der wichtigste Giftstoff ist Benzo(a)pyren, einem Hauptbestandteil des Teeröls (Carbolineum). Dieser gilt als möglicherweise krebserregend, gentoxisch und fruchtschädigend. Auch Reste von Unkrautvernichtungsmitteln, wie sie die Deutsche Bahn verspritzt hat, sind zu erwarten (z. B. 2,3,5-T welches als Verunreinigung das Seveso-Dioxin enthält).

Rechtslage

In Deutschland ist der Einsatz von Eisenbahnschwellen im privaten Bereich schon seit 1991 verboten (Teerölverordnung vom 28.05.1991) in allen anderen Bereichen gilt dies seit dem 01. September 2002. Schwellen die rechtmäßig vor diesem Datum verbaut wurden dürfen belassen werden - sofern keine Gefahr für Mensch und Umwelt davon ausgeht.

In der Schweiz dürfen Holzschwellen von der Bahn seit dem 01.10.2001 nur noch abgegeben werden, wenn diese bestimmte Grenzwerte bei den Holzschutzmitteln einhalten. Verbaut werden dürfen diese nur außerhalb von Wohnsiedlungen. Eine Rückbaupflicht besteht nicht.

In Österreich durften giftige Bahnschwellen noch bis März 2006 verbaut werden.

In Lichtenstein dürfen sie sein dem 01. Oktober 2001 nur noch in wenigen Bereichen eingesetzt werden und müssen nicht zurückgebaut werden, da die dortige Regierung von einem geringen Gesundheitsrisiko ausgeht.

Entsorgung

Hierzu gibt es in Deutschland unterschiedliche Regelungen, welche Sie am Besten bei Ihrem örtlichen Entsorger erfragen. Auf keinen Fall dürfen Bahnschwellen in Kleinöfen verbrannt oder mit dem regulären (Sperr-, Holz- etc.) Müll entsorgt werden.

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