Asbest

Asbest - Eine wahre Wunderfaser

Asbestfaser

Asbestfaser

Rein technisch betrachtet ist Asbest eine wahre Wunderfaser. Sie ist säure- und hitzebeständig, lässt sich als Isolationsmaterial einsetzen und kann verwoben werden. Das Wissen hierum ist uralt. Seine Verwendung lässt sich mindestens bis in das 3. Jahrhundert vor Christus zurückverfolgen. Der Begriff "Asbest" bezieht sich auf eine Gruppe natürlich vorkommender Mineralien aus der Familie der Silikate.

Schon kurz nachdem der industrielle Abbau von Asbest in großem Stil begonnen hatte (1879) wurde bekannt, dass er zu massiven gesundheitlichen Belastungen führt (1898). Weitere gleichlautende Beobachtungen folgten kurz darauf.

Erst 1986 stufte die WHO die Asbesttypen Weiß-, Braun- und Blauasbest als krebserregend ein. Daraufhin folgte eine EU-Richtlinie, welche die Mitgliedsstaaten verpflichtete, den Einsatz von Asbest bis spätestens 2005 zu verbieten.

asbesthaltiger Mineralschaumstoff (Litaflex)

asbesthaltiger Mineralschaumstoff (Litaflex)

Am meisten verwendet wurde der sogenannte Weißasbest (Chrysotil).

Obwohl die Verwendung von Asbest in Deutschland schon seit längerem (Spritzasbest seit 1979, Asbest gesamt seit 1993) verboten ist, finden sich die Fasern nach wie vor nahezu überall in der Umwelt. Von daher ist das Ziel eine asbestfreie Umgebung zu bekommen nur sehr schwer zu erreichen und bei einer Sanierung nahezu unmöglich.

Die derzeitige angenommene Hintergrundbelastung liegt bei 200 - 300 Fasern pro m³ Luft . Dies ist abhängig von der Bebauung, dem Verkehr, dem Klima etc. Für Sanierungen gilt, dass nach Abschluss der Arbeiten 500 Fasern (Poissonwert 1000) pro m³ Raumluft nicht überschritten werden sollten.

Auch heute werden jedes Jahr noch viele Tonnen Asbest vornehmlich in Russland, Kasachstan, China und Brasilien abgebaut und in den Verkehr gebracht. 2020 waren dies insgesamt 220 Millionen t.

Gesundheitsgefahren

Asbesthaltige Dacheindeckung

Asbesthaltige Dacheindeckung

Unsere Bronchien haben die Aufgabe feinste Partikel aus der Atemluft zurückzuhalten, bevor sie in die Lunge eindringen können.

Dies funktioniert mit nahezu allen natürlich vorkommenden Stäuben und Fasern sehr effektiv. Mit Feinstäuben, Asbestfasern und Nanopartikeln ist dieser "Lungenvorhof" allerdings völlig überfordert.

Sind feinste Partikel in den Bereich der Alveolen (feinste Bläschen in den Lungen; verantwortlich für den Sauerstoff- / Kohlendioxidaustausch), können diese in die Zellen eindringen und für deren Untergang oder deren Wandlung zu Krebszellen sorgen.

Ein besonders hohes Risiko tragen Raucher. Durch die Lähmung des Schleimabtransportes in den Bronchien können Gifte, Stäube, Fasern, etc. in viel höherer Konzentration und viel tiefer in die Lunge eindringen.

Seit 1900 ist das Krankheitsbild der Asbestose bekannt. Seit 1943 ist der asbestbedingte Lungenkrebs als Berufskrankheit anerkannt.

Vorkommen, Erkennung und Sanierung

Asbestzementplatte hinter Heizkörper

Asbestzementplatte hinter Heizkörper

Von alten Dächern (z. B. sog. Eternitdächer), Fassadenverkleidungen, Schallschutzvorrichtungen und Wärmeisolierungen (z. B. in Elektroheizkörpern) können auch heute noch große Mengen Asbestfasern in die Atemluft gelangen.

Während es für Nachtspeicheröfen Listen gibt (welche Ihr Elektroversorger bereithält), ist eine Einschätzung bei Fassadenverkleidungen und Dächern oft schwierig und eine Probennahme unabdingbar.

Noch immer gibt es viele asbesthaltige Dichtungen, insbesondere an Flanschen.

Als Laie sollten sie auf keinen Fall selbst Hand anlegen, sondern den Abriss bzw. Rückbau zertifizierten Unternehmen überlassen. Jede Erschütterung, jeder Bruch und jeder stärkere Windstoß kann Millionen feinster Fasern freisetzen.

Die fachgerechte Entsorgung ist sehr schwierig. Je nach regionalen Vorschriften ist das Material als Sondermüll oder auch als normaler Bauschutt zu entsorgen.

Urteile

Asbestfasern

Asbestfasern

Asbestfasern unter dem Rasterelektronenmikroskop

- Gesundheitsgefahr:
Eine mit Asbest belastete Wohnung ist mangelhaft, wenn und weil sie nur in der Angst vor Gesundheitsgefahren benutzt werden kann (OLG Hamm 30 U 20/01).

- Asbestfasern:
Das Einatmen von freigesetzten Asbestfasern im Kellergeschoss eines Wohnhauses stellt eine Gesundheitsverletzung dar, auch wenn es noch nicht zu einem Krankheitsausbruch gekommen ist (OLG Koblenz 1 U 1380/10).

- Nachtstromspeicheröfen:
Der Vermieter ist verpflichtet, asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen auszutauschen, wenn eine Konzentration von 400 Fasern pro Kubikmeter Raumluft nachgewiesen wird (LG Berlin 67 S 131/97).

- Trennwände:
Können die Trennwände einer Wohnung wegen enthaltenen Asbestfasern nicht mechanisch bearbeitet werden, liegt ein Mangel vor, den der Vermieter beseitigen muss (LG Berlin 63 S 42/10).

- Asbeststaub:
Bei einer starken Asbestbelastung mit sichtbarem Asbeststaub ist die Wohnung nicht mehr nutzbar. Bleibt der Vermieter untätig und erhöht sich das asbesthaltige Risiko hat der Mieter Schmerzensgeldansprüche (LG Dresden 4 S 73/10).

- Fußbodenfliesen:
Gerissene, asbesthaltige Fußbodenfliesen sind ein Mangel der Mietsache und berechtigen zu einer zehnprozentigen Mietminderung. Die Fußbodenfliesen müssen ausgetauscht und ersetzt werden (LG Berlin 65 S 419/10).

- Haftung:
Der Vermieter haftet für alle Schäden, die aus einer fehlerhaften Behandlung und Bearbeitung von Vinylasbestplatten entstehen. Er haftet auch für Pflichtverletzungen der von ihm eingeschalteten Handwerker (LG Berlin 65 S 200/12).

Diese beispielhafte Urteilssammlung wurde der Mieterzeitung 2/2013 entnommen.

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