Erste Hilfe bei Wasserschaden
Erste Hilfe bei Wasserschäden
Achtung! Je nach Art und Umfang des Schadens kann die Reihenfolge variieren. Denken Sie immer zuerst an den Eigenschutz!
Diese Anleitung ist nur eine Hilfestellung. Sie ersetzt aber nicht Ihre Eigeninitiative und Eigenverantwortung.
Erstmaßnahmen
- Auf möglichen Stromschlag achten. Gegebenenfalls zuerst Sicherungen abschalten, vor allem wenn das Wasser im Keller steht. Bei Vorhandensein von Aufzügen darauf achten, dass noch Menschen darin eingeschlossen sein könnten. Bei Verdacht auf Eigengefährdung nichts selbst unternehmen und Feuerwehr rufen!
- Etagenabsperrhahn oder Hauptabsperrhahn zudrehen.
- Stehendes Wasser aufnehmen bzw. mit Wassersauger oder Pumpen absaugen.
- Leckage suchen und abdichten bzw. beheben.
- Ausführliche Dokumentation des Schadens (Fotos!), Information der Versicherung.
- Nach Möglichkeit erst nach Rücksprache mit der Versicherung: Sichern des Inventars durch Hochstellen / Abdecken / Entfernen. Gutes Belüften, Trocknen, Reinigen aller Gegenstände.
Folgemaßnahmen
Nach Inaugenscheinnahme durch Gutachter / Schadensmanager der Versicherung:
- Durchnässte Bauteile, insbesondere Gipskartonplatten demontieren.
- Nicht erhaltenswertes Inventar (Möbel, Gardinen, Textilien, Bodenbeläge, etc.) vor Entsorgung dokumentieren.
- Auf möglichen Schimmelschaden achten. Schimmel kann sehr gesundheitsschädlich sein und sollte bei einem größeren Befall ausschließlich von einem Fachunternehmen entfernt werden.
- Umgehend technische Trocknung durch einen Fachbetrieb einleiten. Die Erwärmung der freiliegenden Bauteile mit einem Infrarotheizgerät und die Trocknung des Estrichs mit Unterdruck ist dabei wichtiger als das Aufstellen von Kondenstrocknern. Für die Geltendmachung des Schadens Stromverbrauch notieren, bzw. von der Trocknungsfirma dokumentieren lassen.
- Metalle vor Korrosionsschäden schützen.
- Elektronische Geräte vor Wiederinbetriebnahme gründlich trocknen. Bei Computern kann es besser sein, diese von einem Fachmann wieder in Betrieb nehmen zu lassen, damit keine Daten zerstört werden.
- Akten, Papiere, Dokumente die nicht innerhalb von 48 Stunden getrocknet werden können müssen schnellstmöglich eingefroren werden. Bis dahin sind diese feucht zu halten damit sie nicht unkontrolliert austrocknen / verschimmeln.
Auch hierbei gilt: Dokumentieren Sie jede Maßnahme und jede Ausführlichkeit so detailliert wie möglich! Notieren Sie auch Eigenleistungen notieren und sammeln Sie alle Belege.
Beachten Sie auch, dass Sie zur Schadensminderung verpflichtet sind und ggfs. erste Maßnahmen in Eigenregie übernehmen und nicht erst das Eintreffen des Versicherungsvertreters abwarten sollten.
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