Richtlinien für die Schimmelpilzsanierung
Richtlinien für die Sanierung von Schimmelpilzschäden
Für die Sanierung von Schimmel- und Feuchteschäden gibt es diverse Richtlinien vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), von der Berufsgenossenschaft, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua), dem Umwetlbundesamt, der WTA und nicht zuletzt von uns. Die nachgenannten Quellen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In jedem einzelnen Fall muss überprüft werden, ob aufgrund einer besonderen Gefährdung (Asbest, PAK, KMF, etc.) weitere Regelungen zur Anwendung kommen müssen.