Schimmelschaden - Erste Hilfe
Erste Hilfe bei Schimmelschäden
Schimmel kann, sofern er nur eine sehr kleine Fläche oberflächlich befallen hat - von jedem Laien problemlos entfernt werden wenn er sich an einige Vorsichtsmaßnahmen hält und er nicht durch Schimmelpilze bereits gesundheitlich belastet ist. Im Zweifelsfall fragen Sie hierzu Ihren Arzt oder lassen Sie sich von jemandem dabei helfen.
Zu den Mindestsicherheitsmaßnahmen gehören:
- Das Tragen von Handschuhen
- Das Verwenden eines Mundschutzes (Maske der Kategorie FFP3, am Besten mit Ventil)
- Das Tragen einer Schutzbrille bei Arbeiten mit Nebeln, Sprays oder über Kopf
- Die Desinfektion der befallenen Stellen mit einem geeigneten Reiniger auf Alkohol- oder Wasserstoffperoxidbasis (z. B. von Jati)
- Die anschließende gründliche Reinigung der befallenen Stellen mit tensidhaltigem Wasser (üblicher Haushaltsreiniger oder Spülmittel verwenden)
- Das Verhindern der Verschleppung von Sporen in Nachbarräume, durch Verschließen der Türen und Fenster (Zugluft!), ggfs. belassen der verunreinigten Kleidung und Schuhe im Schmutzbereich
Ist der Schaden insgesamt größer als 0,5 qm gehört dieser immer in die Hände von erfahrenen und qualifizierten Sanierern, da bei dieser Größe grundsätzlich von einer Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden muss. Der Schaden besteht dann im Regelfall schon eine längere Zeit. Dann ist zusätzlich noch eine viel größere Menge an Schimmel unsichtbar im Staub oder hinter Schränken, Bauteilen, etc. verborgen.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie befallene Räume grundsätzlich verschließen, nicht mehr betreten und vor allem auch nichts mehr herausnehmen, bis von einem Sachverständigen geklärt wurde, wie groß die Gefährdung für Ihre Gesundheit ist.
Die meisten Staubsauger blasen sehr feine Partikel, zu denen auch die Sporen gehören wieder in die Raumluft. Sicherheitshalber sollten sie folglich in den befallenen Bereichen weder staubsaugen noch kehren.
Lässt sich das Betreten nicht vermeiden (und wirklich nur dann) können sie unter der Einhaltung der voran genannten Sicherheitsmaßnahmen den Befall mit einem Haarlack fixieren. Ist die Oberfläche dafür zu nass, so hilft auch das Absperren mit einer (selbstklebenden) Folie.
Diese dampfsperrende Schicht fördert allerdings das Wachstum und darf nur kurz aufgebracht und auch nur mit großer Vorsicht wieder entfernt werden.
Die voran genannten Notfallmaßnahmen verhindern eine Probenahme an dieser Stelle und verändern das Schadensbild, so dass einem Sachverständigen die Arbeit stark erschwert werden kann und sollten daher nach Möglichkeit unterbleiben. Ihre Gesundheit geht allerdings vor.
Vom Schimmelbefall abzugrenzen, ist der Befall durch Holzzerstörer. Letztere erfordern immer die Begutachtung und Beseitigung durch einen Sachverständigen, da diese das Baumaterial so stark angreifen können, dass es zu einer statischen Gefährdung des Hauses kommen kann. Auch kann das Mycel (Wurzelgeflecht) sich über viele Meter unbemerkt ausdehnen und selbst benachbarte Häuser befallen.
Schimmel hat in der Natur die Aufgabe abgestorbene Substanz zu zersetzen und diese dem Kreislauf wieder zuzuführen. Entsprechend aggressiv kann er sein. Auch tote Sporen können noch giftig auf den Körper wirken. Achten Sie daher bei jeder Maßnahme auf den Eigenschutz und fragen Sie im Zweifelsfall einen Fachmann.
Gerne können Sie uns kontaktieren. Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig weiter.
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