Datenlogging bei Schimmel

Datenlogging bei Schimmel

Entwicklung der Luftfeuchte

Entwicklung der Luftfeuchte

Je nach Zielvorgabe kann ein Datenlogging Aufschluss nicht nur über das Nutzungsverhalten der Bewohner, sondern auch über bauphysikalische Zusammenhänge geben.

Zur alleinigen Beweisführung in einer Auseinandersetzung wegen eines Schimmelbefalls ist es aber in den seltensten Fällen sinnvoll und angebracht.

Zwar kann man in der Aufzeichnung erkennen, was während dieser Zeit in der Wohnung geschah, man sieht aber nicht warum dies so war. Hinzu kommt, dass Wohnungsnutzer sich zu mindestens in der ersten Zeit des Loggings ganz anders verhalten, als sie dies üblicherweise tun. Dies ist ganz natürlich, da jeder Mensch das Bestreben hat, in einer Auseinandersetzung möglichst gut da zu stehen.

Die Frage ist daher immer, ob ein durchgeführtes Logging eine typische Nutzungsperiode anzeigt und welche Aussagekraft es in Bezug auf die aktuelle Nutzung ("übliche" Nutzung, Party, Übernachtungsbesuch der Eltern, Krankheit, etc.) bei den aktuellen Umgebungsbedingungen (Wetterlage, Baustellenlärm, etc.) und auch in Bezug auf nicht aufgezeichnete winterliche und sommerliche Extreme hat. Bedenken sollte man dabei immer, dass die Ursache des Datenloggings in solchen Fällen in der Vergangenheit liegt und nicht der Entstehungszeitraum, sondern ein willkürlich gewählter Zeitraum aufgezeichnet wird.

Weiterhin kann es sein, dass eine im Logging sichtbare hohe Luftfeuchte gar nicht durch die Nutzung verursacht wurde. Ein undichtes Dach, defekte Abluftanlagen oder andere Mängel und Defekte sind in der Regel nicht dem Nutzer sondern dem Eigentümer der Immobilie zuzuordnen. Und nur wenn die Immobilie keine relevanten Mängel aufweist muss der Frage nachgegangen werden, ob der Nutzer einen Einfluss auf die Schimmelbildung hat.

Wir raten daher grundsätzlich davon ab, Klimaaufzeichnungen für eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verwenden. Datenlogger können allenfalls ergänzende Informationen und Indizien liefern, taugen aber alleinig nicht als Beweis.

Der Einsatz von Loggern sollte folglich nur erfolgen, wenn vorher von einem Sachverständigen ausgeschlossen wurde, dass bauliche Mängel und / oder Defekte vorliegen.

Außerhalb eines Rechtsstreites sind diese vor allem zur Eigenkontrolle, oder auch zur Kontrolle des Personals eine wichtige Hilfe, um präventiv tätig zu werden.

Welche Daten sollten geloggt werden?

Die wichtigsten Daten sind die relative Feuchte und Temperatur, welche gleichzeitig innen und außen über kalíbrierte(!) Datenlogger erfasst werden. Nicht kalibrierte Geräte können so stark in den Messwerten voneinander abweichen, dass die aufgezeichneten Werte nicht brauchbar sind.

Unsere Erfahrung zeigt, dass es sinnvoll ist, zusätzlich den Luftdruck, den Schalldruck und den Kohlendioxidgehalt der Raumluft aufzuzeichnen. Erst mit diesen zusätzlichen Parametern kann man zu einer brauchbaren Aussage gelangen, welches Nutzerverhalten vorliegt und wie man dieses ggfs. optimieren kann. In bestimmten Fällen installieren wir im Außenbereich zusätzlich auch Regen-, Windrichtungs- und Winddruckmessgeräte.

In vielen Fällen ist es zusätzlich notwendig, zusätzlich auch die Feuchte ausgewählter Bauteile im Logging zu erfassen. Feuchte Stellen können so im Logging mit bewertet werden und es zeigt sich, ob tatsächlich ein Zusammenhang mit dem Nutzungsverhalten und der Feuchte- bzw. Schimmelproblematik besteht.

Wie viele Datenlogger sind nötig?

Meist werden bei einem Logging nur zwei Logger genutzt. Der eine zeichnet das Außenklima auf und der andere das Raumklima. Dieses Vorgehen führt aber in keinem Fall zu einem brauchbaren Ergebnis.

Je nach Komplexität des Bauwerkes und der Fragestellung sind viele Datenlogger gleichzeitig notwendig, um den Einfluss der Heizung, Lüftung, Nutzung, etc. auf das Bauwerk aufzuzeigen.

Muss der Nutzer zustimmen?

Der Nutzer muss immer ausdrücklich und schriftlich einer Überwachung der Räumlichkeiten und der späteren Nutzung der Daten zustimmen. Andernfalls kann dies ernste juristische Folgen nach sich ziehen.

Datenlogger mieten

Wir verfügen über ein größere Anzahl kalibrierter Datenlogger mit und ohne Funkübertragung. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Tappeser GmbH - Hauptstraße 32 - 69198 Schriesheim - +49 (0)6220-32793-0 - info@tappeser.de

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