Chlorbenzole

Tappeser GmbH - Sachverständige am Bau

Chlorbenzole

Chlorbenzole werden als toxische Brandfolgeprodukte bei der Beteiligung durch halogenhaltige Kunststoffe gebildet. Zu den halogenhaltigen Kunststoffen gehören PVC, Kunststoffe mit Polyvinylidenanteilen, Chloropren, chlorierte bzw. bromierte Flammschutzmittel, PCB-haltige Farben und Fugendichtungsmassen sowie mit pentachlorphenolhaltigen Holzschutzmitteln behandelte Hölzer.

Pentachlorbenzol gehört zu den langlebigen organischen Schadstoffen (Persistent Organic Pollutants, POP), die aufgrund ihrer hohen Persistenz nur sehr langsam in der Umwelt abgebaut werden. Dadurch kann sich der Stoff in Organismen anreichern und entlang der Nahrungskette weitergegeben werden (Bioakkumulation). Darüber hinaus ist Pentachlorbenzol sehr toxisch für Wasserorganismen. Beim Erhitzen oder Verbrennen zersetzt sich die Verbindung unter Bildung giftiger und korrosiver Gase, insbesondere Chlorwasserstoff und Phosgen.

Hexachlorbenzol (HCB) wurde früher als Fungizid sowie als Flamm- und Holzschutzmittel eingesetzt. Aufgrund seiner Persistenz und seiner ausgeprägten Bioakkumulation kann HCB von Organismen aufgenommen und über die Nahrungskette angereichert werden. In der Atmosphäre wird Hexachlorbenzol nur langsam durch photochemische Prozesse abgebaut, während im Boden vor allem mikrobieller Abbau stattfindet. Im Organismus von Warmblütern wird HCB unter anderem zu Pentachlorbenzol, Tetrachlorbenzol und Pentachlorphenol metabolisiert. Eine langfristige Exposition kann zu einer Anreicherung im Fettgewebe sowie zu gesundheitlichen Schäden führen. Hierzu zählen insbesondere Leberschäden, Beeinträchtigungen der Fortpflanzungsorgane sowie Porphyrie mit Photosensibilität und Porphyrinurie. Aufgrund seiner gesundheitsschädlichen und umweltrelevanten Eigenschaften ist Hexachlorbenzol seit 1981 in Deutschland als Pflanzenschutzwirkstoff nicht mehr zugelassen.

Sowohl Pentachlorbenzol als auch Hexachlorbenzol sind als „prioritäre gefährliche Stoffe“ in Anhang X der europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG aufgeführt, wodurch ihre besondere Bedeutung für den Gewässerschutz und die Überwachung ihrer Emissionen hervorgehoben wird.

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