Brandklassifizierung von Baustoffen

Baustoffe werden nach ihrem Brandverhalten in Brennbarkeitsklassen unterteilt.

Zur Klasse A gehören die Stoffe, welche keine Brandgefahr oder Brandlast darstellten können, weil sie selbst nicht entzündbar sind. Sie sind am Brandgeschehen nur passive beteiligt (Veränderung von Form, Traglast, Druck, etc.).

A1 - ohne organische Bestandteile, Nachweis der Nichtbrennbarkeit nicht erforderlich (z. B. Beton, Mauersteine, Eisen, Glas, Granit, Mineralwolle, Gipsfaser, Sand, Kies).

A2 - mit organischen Bestandteilen, Nachweis der Nichtbrennbarkeit erforderlich (Spezialschaumstoffe, Glaswolle, Spezialträgerplatten, bituminöse Kalksteine. Gipskartonplatten mit geschlossener Oberfläche).

Zur Klasse B gehören die Stoffe, welche grundsätzlich brennbar sind. Sie werden nach der Geschwindigkeit, mit der sie Feuer fangen können und welchen Beitrag sie zum Brand leisten.

B1 - schwer entflammbar (Gipskartonplatten mit gelochter Oberfläche, Holz-Wolle-Leichtbauplatten, Hartschäume, Kunstharzputze, Hartholz, Spezialspanplatten, Agglomerat = polymergebundene Kunststeine). Diese Baustoffe dürfen nach Beseitigung der Wärmequelle, durch die sie entzündet wurden nicht selbsttätig weiter brennen. Diese Baustoffe sind in der DIN 4102-4 aufgeführt. In der DIN 4102-4 nicht aufgeführte Baustoffe werden der Klasse B1 zugeordnet, wenn sie die Brandschachtprüfung nach DIN 4102-1 bestehen, welche einen Brand eines Gegenstandes in einem Raum (z. B. Papierkorb) simuliert.

B2 - normal entflammbar (Weichholz, Holz mit einer Dicke über 2mm, Gipskartonverbundbauplatten, Rohre und Formstücke aus PVC-U, PVC-Fußbodenbeläge, textile Fußbodenbeläge, Dachdichtungsbahnen aus Polymerbitumen oder Bitumen, Silikone, elektrische Leitungen, Textilien). Hier nicht genannte Baustoffe werden in diese Klasse eingestuft, wenn ihre Entzündbarkeit bei einer Kanten- oder Flächenbeflammung mit einer kleinen Flamme (Streichholz) auf ein nach DIN 4102-1 bestimmtes Maß begrenzt ist.

B3 - leicht entflammbar (Stroh, Tapeten, Polystyrol ohne Flammschutzmittel) und nicht in die Kategorien B1 oder B2 einordnungsfähig.

Baustoffe aus der Brandklasse A2 und B1 gelten als selbstverlöschend, wenn die Brandursache entfällt. Baustoffe aus der Brandklasse B3 dürfen im Hochbau generell nicht eingesetzt werden. Die Brandklasse der Gruppe A2 und B1 bis B3 muss durch ein Prüfzeugnis nachgewiesen werden.

Verwendungseinschränkungen für die Brandklasse B2 finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen.

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