Holz, Holzzerstörende Pilze und Insekten
Sachverständige für Holzschäden
Schäden am Holz können die Standfestigkeit der Konstruktion gefährden.
Verfaulen Balken, werden diese von Pilzen befallen oder von Insekten zerfressen, verlieren diese an Substanz und Tragkraft.
Oft hilft hier nur ein Austausch. Ob dieses notwendig ist, welcher Befall vorliegt und wie die Sanierung durchgeführt werden muss, prüfen wir.
Als Gutachter arbeiten wir auch viel in denkmalgeschützten Gebäuden, in denen der Erhalt, nicht nur für das Denkmalamt, von großer Bedeutung ist.
Im Gegensatz zu Schimmelpilzen können holzzerstörende Pilze Bestandteile des Holzes verstoffwechseln und damit zerstören. Hierfür benötigen diese nur eine hohe Feuchtigkeit im Holz und viel Zeit. Die Sporen der holzzerstörenden Pilze kommen, wie Schimmelsporen, überall vor, so dass es außer dem Schutz des Holzes vor dauerhafter Nässe wenig Möglichkeiten des langfristigen Erhaltens gibt. Der konstruktive Holzschutz war und ist daher die beste Prävention.
Bei einem Befall mit holzzerstörenden Insekten kann die Standsicherheit von Bauholz erheblich beeinträchtigt werden. Die Larven bohren sich durch das Holz und schwächen den Querschnitt der Holzkonstruktion, was im schlimmsten Fall zum Versagen führen kann. Regelmäßige Inspektionen und das Aufspüren von Fraßspuren oder Bohrmehl helfen einen Befall frühzeitig zu erkennen.
Ein präventiver und konstruktiver Holzschutz, begleitet durch regelmäßige Kontrolle hilft, einen Befall frühzeitig zu erkennen. Bei akutem Befall, stehen neben dem mechanischen Entfernen auch chemischen Behandlungsmaßnahmen mit Holzschutzmitteln, Hitzebehandlungen, Begasungen oder aber auch das Austauschen von betroffenen Bauteilen zur Verfügung.
Es gibt verschiedene Arten von Schädlingen, die das Holz auf unterschiedliche Weisen schädigen oder zersetzen. Sie können grob in drei Kategorien unterteilt werden:
- Holzzerstörende Pilze: Verstoffwechseln die unterschiedlichen Holzbestandteile
- Holzzerstörende Insekten und Meerestiere: Bohren Gänge in das Holz
- Mikroorganismen und Sekundärschädlinge: Darunter fallen Bakterien und Schimmelpilze
Die DIN 350-2 klassifiziert Holzarten in natürliche Dauerhaftigkeiten von 1 - 5, wobei 1 sehr dauerhaft und 5 nicht dauerhaft ist. Zu den nicht dauerhaften Holzarten gehören beispielsweise die Buche oder die Linde. Diese sind besonders anfällig für holzzerstörende Pilze und für den Einsatz im Außenbereich daher nicht geeignet.
Meist ist ein Befall bei sichtbaren Anzeichen schon weit fortgeschritten. Hinweise geben beispielsweise Bohrmehl und Fraßspuren (Insekten), Verfärbungen und Verformungen (Pilze). Aufschluss können auch Feuchtigkeitsmessungen und Bohrwiderstandsmessungen geben. Um einen Befall frühzeitig zu erkennen sind professionelle Untersuchungen durch Sachverständige empfehlenswert.
Wenn ein Schaden durch holzzerstörende Insekten oder Pilze entdeckt oder vermutet wird, sollte umgehend eine Schadensmeldung bei der Versicherung erfolgen. Um eine fachgerechte Sanierung einzuleiten sollte unbedingt ein sachverständiger Fachmann hinzugezogen werden, der auf Grundlagen von Untersuchungen einen Untersuchungsbericht erstellt, der gesicherte Empfehlungen zum weiteren Vorgehen beinhaltet. Schäden am Balken können vom Laien oft nicht vollständig erkannt und ebenso kein von diesem auch kein Sanierungskonzept erstellt werden.
Da die Tragfähigkeit des Holzes gefährdet sein kann und dies von außen nicht sichtbar sein muss, ist eine Gefahrenabschätzung durch einen Fachmann unbedingt notwendig.
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel nur plötzliche und unvorhersehbare Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder andere versicherte Risiken entstehen. Schäden am Holz durch „Schwamm“ sind jedoch oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Begriff „Schwamm“ wird oft weit ausgelegt und kann auch andere Pilzarten umfassen. Versicherungen argumentieren, dass Pilzbefall meist durch langfristige Feuchtigkeitsschäden entsteht, die als vermeidbar gelten. Auch sind Schäden durch Holzwurm, Hausbockkäfer und Co oft nicht abgedeckt, da sie zu den schleichenden Schäden zählen.
Aktuell (Stand 06/2025) ist uns nur ein Versicherer bekannt, der einen "Schwammbefall" unabhängig von einem vorausgegangenen versicherten Schaden übernimmt. Mit eingeschränkter Leistung (bei nachgewiesener Verursachung durch Leitungswasserschaden) gibt es einige wenige Versicherungen, welche im Premium Tarif eine Deckung anbieten. Typischerweise liest sich das in den Verträgen dann so: „Nicht versichert sind Schäden durch allmähliche Einwirkungen wie z. B. Luftfeuchtigkeit, Fäulnis, Rost, Schimmel, Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen.“
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